Umsetzung der Arbeitszeitverordnung im Bereich der Bundespolizei – derzeitiger Verhandlungsstand:
Mit Wirkung vom 13. Dezember 2006 hat das Bundesministerium des Innern dem Bundespolizei – Hauptpersonalrat einen Erlass – Entwurf zur Neufassung der Arbeitszeitverordnung - zukommen lassen.
Der Hauptpersonalrat hat das Mitwirkungsverfahren bei den in der Bundespolizei vertretenen Personalräten eingeleitet.
In der Januar – Sitzung 22. – 25. Januar 2007 wird sich der Hauptpersonalrat weiter mit dem Erlass beschäftigen.
In Einzelnen sind in diesem Erlass folgende Punkte angeführt:
- Dienstbeginn bei Funktionszeiten 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
- Anzahl der Gleittage 16 Tage
- Einhaltung der Mindestruhezeit von 8 Stunden
- Mögliche Einführung von gleitender Arbeitszeit bei den AFZ.
Die GdP wird über den weiteren Verlauf der Ausgestaltung des Erlasses zeitnah informieren.
Klaus Borghorst