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BVA: - Keine Entscheidungen vor Bestandskraft des ODP - Neu

scheuringj26106-1304cd913300.jpg"Es ist vollkommen unakzeptabel, weitere Entscheidungen über Abgabe von Aufgaben oder/und Personal aus dem Personalbereich der Bundespolizei zu treffen, ohne das der neue Organisations - und Dienstpostenplan mit seinen Auswirkungen vorliegt. Die Menschen in der Bundespolizei müssen wissen, wo und in welchen Aufgabenbereichen ihre zukünftigen Arbeitsplätze eingerichtet sind. Wir können nicht akzeptieren, das jetzt Aufgaben der Bundespolizei abgegeben werden, ohne zu wissen ob die Kolleginnen und Kollegen im eigenen Bereich später noch akzeptabel beschäftigt werden können", so Josef Scheuring,(Bild) Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin. Ohne die Grundlagen des neuen ODP ist es im übrigen auch nicht möglich, die laufende Interessensabfrage in diesem Bereich zu beantworten. Niemand kann von den Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass sie sich für eine Abordnung in eine andere Behörde zu melden, ohne dass sie wissen, was in dort erwartet oder wohin er nach der Abordnung zurückkehren kann. Die Abteilung Bundespolizei hat dem Bundespolzei - Hauptpersonalrat in einem Gespräch am 26. Juli 2007 zugesagt, weitere Maßnahmen und Entscheidungen in der Sache erst dann zu treffen, wenn der neue ODP mit seinen Folgen für die Beschäftigten veröffentlicht ist.
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