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GdP: Start der Neuorganisation mit Erlass geregelt

kopie-von-scheuringj26106-1304cd913300.jpgDie Grundlagen zum Start der Neuorganisation der Bundespolizei sind heute mit einem Grundsatzerlass des Bundesministeriums des Innern geregelt worden. Der Erlass vom 31. Januar 2008 (KoS BPOL - 630 300 - 26/9) wurde inzwischen auch in das Intranet der Bundespolizei eingestellt. Der Erlass klärt, was in den Dienststellen am 01. März 2008, dem Tag des Inkrattretens des Änderungsgesetzes zum Bundespolizeigesetz, geschehen wird - und was noch nicht. Geklärt wurde vor allem auch, dass es an diesem Tage auf der Ebene der zu fusionierenden Inspektionen - mit Ausnahme der Neubestellung des Leiters und seines Vertreters - zunächst keine Änderungen geben wird. Die Inspektionsführungsgruppen einschließlich der Dienstgruppen und Ermittlungsdienste der bisherigen Inspektionen bleiben unter dem Dach des neuen Leiters in ihrer bisherigen Struktur und an ihren bisherigen Orten zunächst erhalten. Die neue, zukünftige Inspektionsstruktur wird damit erst schrittweise nach den Vorgaben und Abarbeitungsschritten des Personalkonzepts eingenommen. Damit sind die in einigen Bereichen bereits erfolgten einseitigen Auswahlen und Festlegungen über bestimmte Funktionsübertragungen nach dem neuen Organisations- und Dienstpostenplan der Inspektionen (z.B. unter bisherigen Dienstgruppenleitern) obsolet. Vorausgegangen waren dieser Regelung unter anderem auch persönliche Gespräche des Vorsitzenden des Bundespolizei - Hauptpersonalrates, Sven Hüber mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble und dem Leiter des Koordinierungsstabes Bundespolizei, Christoph Verenkotte in den letzten Tagen in Berlin. Der Erlass sieht eine pragmatische Neuausrichtung der Organisation der Bundespolizei vor und nimmt keine Personalentscheidungen vorweg. Das weitere Verfahren wird die mit der Personalvertretung abzuschließende Dienstvereinbarung regeln. Die Beschäftigten der Bundespolizei werden an ihren bisherigen Beschäftigungsorten so lange weiter tätig sein, bis entsprechende Entscheidungen zu gegebenfalls erforderlichen Umsetzungen getroffen sind. "Der Erlass enthält vernünftige Grundregelungen. Wir werden jetzt zügig und intensiv an der Erarbeitung entsprechender Dienstvereinbarungen weiterarbeiten. Dabei gilt es aber auch, die erforderlichen Rahmenbedingungen im Sinne der betroffenen Beschäftigten sorgfältig einzuarbeiten und die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei und die Personalvertretungen entsprechend zu beteiligen", so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei - Bezirk Bundespolizei (Foto) in Berlin. Weitere Informationen mit Grundsätzen im Mitgliederbereich
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