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Schäuble: Reduzierung des Aufstiegsalters und Einstieg nach A 9 bei dem Einsatzhundertschaften

potsdampotsdam_1831369propertyinline.jpgDie Neuorganisation muss auch mit einer Erhöhung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einhergehen: Das Einstiegsalter zum begrenzten Praxisaufstieg nach § 30 Abs. 5 - 7 Bundespolizei - Laufbahnverordnung wird von derzeit 45 Lebensjahren auf 40 Jahre reduziert. Mindestens 20 % der Stellen Mann/Frau in der Bundesbereitschaftspolizei werden in einer ersten Rate von A 7/8 auf A 7 - 9m gehoben. Die Erschwerniszulagen für Spezialisten in der Bundespolizei werden verbessert. Das hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Rede zur offiziellen Aufnahme des Dienstes des Bundespolizeipräsidiums am 3. März 2008 in Potsdam mitgeteilt. (Bild Stadtwappen Potsdam) bmi-schauble.jpgDer Bundesinnenminister (hier Archivbild) will damit die Attraktivität des Berufsverlaufes in der Bundespolizei steigern und die Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen der Einsatzhundertschaften honorieren. Der Vorsitzende des Bundespolizei - Hauptpersonalrates, Sven Hüber, hatte bereits am 8. Januar 2008 zu diesen Feldern auch diese notwendigen Verbesserungen der Berufsattraktivität der Bundespolizei mit dem Bundesinnenminister intensiv erörtert. Minister Schäuble hatte bereits damals seine Unterstützung zugesagt - und Wort gehalten. Neben dem Bundesminister des Innern sprach auch Hauptpersonalratsvorsitzender Hüber beim Festakt in Potsdam. Er forderte gegenüber dem Minister, den anwesenden Vertretern der Politik und der Führung der Bundespolizei konkrete Maßnahmen zur sozialverträglichen Umsetzung der Neuorganisation ein: "Der Preis der Neuorganisation darf nicht aus den Taschen der Beschäftigten bezahlt werden!". Weiter forderte Hüber in seiner vielbeachteten Rede besondere Regelungen für die Kolleginnen und Kollegen an den deutschen Ostgrenzen. Hüber machte sich weiter für eine stärkere personalwirtschaftliche Verknüpfung und Wechselmöglichkeiten zwischen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder ein. Eine umfassende Neubewertung der Dienstpostenbewertung im Bereich der Bundesbereitschaftspolizei ist bisher nicht erfolgt. Nach Aussage des Bundespolizeipräsidiums Potsdam werden die Überprüfung der Bewertungen der Bereitschaftspolizei und die notwendigen Neubewertungen zügig nachgeholt. Der Bundespolizeipersonalrat wird diesen Vorgang konsequent weiter verfolgen.
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