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GdP: Beschäftigte haben ein Recht auf Entscheidungsgründe

scheuringj26106-1304cd913300.jpg"Die Beschäftigten der Bundespolizei insgesamt aber ganz besonders die betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei haben ein Recht darauf, die Entscheidungsgründe zur erfahren, die zur Veränderung oder gänzlichen Verlagerung ihrer Dienststellen und damit ihrer Arbeitsplätze führen. Deshalb ist es vollkommen unerlässlich, dass den Beschäftigten und ihren Personalvertretungen jetzt die Entscheidungsgründe für die veränderten Dienstellenorte und Dienststellenstrukturen von Behördenseite vorgelegt werden". Das stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring in Berlin fest. Dieses Recht wird die Gewerkschaft der Polizei über die Mitwirkungsverfahren des Bundespolizeihauptpersonalrates und erforderlichenfalls auch über Anfragen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nach der Sommerpause des Deutschen Bundestages im politischen Raum durchsetzen. "Es kann jedenfalls nicht sein, dass Beschäftigte der Bundespolizei ihre derzeitigen Arbeitsplätze verlieren und gegebenfalls über hunderte von Kilometern entfernt neue Arbeit aufzunehmen haben, ohne dafür sachlich und fachlich belegbare, konkrete Gründe genannt zu bekommen. Hier ist der Bundesminister des Innern, auch im Respekt vor den arbeitenden Menschen in der Bundespolizei in einer absoluten Bringschuld, aus der wir ihn auch nicht entlassen werden. Im übrigen wäre es notwendig und angemessen gewesen, diese Entscheidungsgründe den Beschäftigten und ihren Personalvertretungen sowie nachgeordneten Bundespolizeibehörden bereits mit der Veröffentlichung der neuen Dienststellenstruktur vorzulegen. Zeitverzögerungen, die sich jetzt aus der notwendigen Nachforderung der Begründung ergeben, gehen daher klar und eindeutig zu Lasten des Bundesministeriums des Innern", so Scheuring.
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