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GdP: Reisemanagement und Beihilfeberechnungen auch nach Neuorganisation in der Bundespolizei belassen

jupp250.jpgZur Vorbereitung einer Entscheidung für die Projektgruppe „Neuorganisation der Bundespolizei“ wurde mit Erlass BMI B I 1 vom 18. Januar 2007 das Bundesverwaltungsamt und das Bundespolizeipräsidium West beauftragt, eine exemplarische Analyse beim Bundespolizeiamt Köln durchzuführen. Die Analyse bezieht sich auf die Beihilfeberechnungen und das Reisemanagement, einschließlich der Reisekostenabrechnung, um diese analog der Bezügeberechnung an das BVA zu überführen. Ohne einem Ergebnis vorgreifen zu wollen, fordert die GdP die Analysebereiche, ins-besondere aber das Reisemanagement, einschließlich der Reisekostenvorbereitung und Abrechnung, in der Bundespolizei zu belassen. Ein exemplarisches Ergebnis beim Bundespolizeiamt Köln/ BPOLP West kann aus Sicht der GdP nicht alle Facetten der Bundespolizei widerspiegeln, die den Verbleib der Bearbeitung in der Bundespolizei u. E. begründen. Neben den sogenannten Regelreisen sind bereits bei der Reisekostenvorbereitung die Polizeibesonderheiten für, z. B.: - Flugsicherheitsbegleiter - Schüblingsbegleitung - allgemeine Auslandsverwendung (Verbindungsbeamte) - Dokumentenberater etc. - Reisekostenrechtliche Entschädigung bei internat. Polizeimissionen & - allgemeine Einsatzabfindung nur durch die Bundespolizei selbst fachgerecht und effizient zu bearbeiten und damit nicht auf das Bundesverwaltungsamt übertragbar. Reibungsverluste sind für uns nicht hinnehmbar. Was sich nach bereits intern eingeführter Zentralisierung bewährt hat, muss auch in der Bundespolizei verbleiben. Eine starke Polizei braucht eine starke Verwaltung – dafür stehen wir GdP
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