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Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste: GdP empfiehlt das Einreichen von Musteranträgen

Am 25.01.2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Berufungsantrag in der von der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Niedersachsen initiierten und von deren Justitiarin vorbereiteten und vertretenen Musterklage stattgegeben.

Das OVG hatte deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist. Die PolizeibeamtInnen befinden sich während der gesamten Zeit im Einsatz. Deshalb muss Mehrarbeit, die in Bereitschaftszeit geleistet wird, vollständig (1:1) in Freizeit abgegolten werden (s. http://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/20110125_Klage_erfolgreich?open&1=DE&ccm=200010).

Obwohl mit dem niedersächsischen Innenminister Schünemann in einer Musterklagevereinbarung am 09.01.2007 vereinbart war, sich der Entscheidung des OVG Lüneburg anzuschließen und diese umzusetzen, legte das Land Niedersachsen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des OVG Lüneburg ein. Die Gewerkschaft der Polizei ist überzeugt davon, dass auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des durch die GdP vertretenen Klägers und damit allen PolizeibeamtInnen entscheidet!

Damit den KollegInnen der Bundespolizei nach dem Beschluss des BVG für ihre in der Vergangenheit geleisteten Bereitschaftsdienste in Einsätzen (Castor, IGL etc.) kein Nachteil entsteht und die dabei geleistete Mehrarbeit bei Bereitschaftsdiensten nachträglich 1:1 vergütet wird, hatte die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei das Bundespolizeipräsidium mehrfach um eine entsprechende Verfügung gebeten, wie sie mehrere Polizeibehörden und Inneministerien der Länder für ihre PolizistInnen im Rahmen der Fürsorgepflicht getroffen haben. Dazu war das Bundespolizeipräsidium nicht bereit.

Die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei empfiehlt den KollegInnen deshalb jetzt zur Wahrung ihrer Ansprüche aus vorangegangenen Einsätzen der letzten 3 Jahre einen Antrag auf "Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst" zu stellen. Ein entsprechender Musterantrag ist exklusiv für unsere Mitglieder in der Infothek im mitgliederinternen Bereich dieser Homepage hinterlegt!

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