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Pausenanrechnung: Vernunftregelung beim Bundesfinanzminister - neues Nachdenken beim Bundesinnenminister?

Im Rahmen unserer Kampagne Klaut uns nicht unsere Zeit“ haben sich die Gewerkschaften des DGB auch an den Bundesminister der Finanzen (BMF) gewandt, der für den Zoll und dessen Arbeitsbedingungen zuständig ist. Das BMF hat nun auf unser Schreiben bzgl. der Pausenanrechnung in der Bundeszollverwaltung reagiert und dem DGB mitgeteilt, dass für die Kontrolleinheiten der Zollverwaltung, den Grenzabfertigungsdienst und das Sachgebiet E sowie den Zollfahndungsdienst weiterhin eine grundsätzliche Anrechnung der Pausenzeiten auf die Arbeitszeit erfolgt. Das BMF teilt nicht die - auch von der GdP und dem DGB abgelehnte - Rechtsauffassung des BMI und wird seine Ansicht auch nicht ändern. Entgegen der Auffassung der Dienstrechtsabteilung des Bundesinnenministeriums sieht das BMF nämlich die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 5 Abs. 4 S. 1 AZV für die genannten Organisationsbereiche des Zoll grundsätzlich als erfüllt an. Danach kann aus dienstlichen Gründen eine grundsätzliche Ausnahme von der Pflicht zur Unterbrechung der Arbeit durch Ruhepausen zugelassen und angeordnet werden, dass Beamtinnen und Beamte sich in den Pausen (die dann jedoch keine Ruhepausen mehr sind) zur Dienstleistung bereithalten müssen. Durch die Pflicht zur Bereithaltung zum Dienst werden diese (Nicht-Ruhe-)Pausen prinzipiell auf die Arbeitszeit angerechnet. Nach der Neuregelung des § 5 Abs. 1 AZV würde dies bedeuten, dass es für die Anrechnung auch nicht auf die 35-Nachtdienststunden-Schwelle ankommt. Die BMI-Auffassung hingegen, dass „Pausen unter Bereithaltung“ angeblich ebenfalls „Ruhepausen“ darstellen würden, wird damit nicht nur von der GdP, sondern auch vom BMF verworfen.  Die GdP hofft, dass sich das BMI von der lebenswirklichen Rechtsauffassung des Schwesterministeriums inspirieren lässt und unseren Kolleginnen und Kollegen die Pausen, die keine Ruhepausen darstellen, auf die Arbeitszeit anrechnet und somit geltendes Recht beachtet.  Der Vorsitzende des Bundespolizei-Hauptpersonalrates beim Bundesministerium des Innern, Kollege Sven Hüber,  führte diesbezüglich am 6. November weitere Gespräche mit der Spitze der Abteilung Bundespolizei zur Gleichbehandlung von Zoll- und Bundespolizeimitarbeitern.  
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