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SPD: Reformkonzept des BMI „nicht geeignet, polizeiliche Arbeit zu effektivieren und zu forcieren“ - Koalitionspartner macht Ernst im parlamentarischen Verfahren

deutscher-bundestag-org-imagepropertyposter.jpgBerlin. In der Debatte über das Bundeshaushaltsgesetz 2008 am vergangenen Dienstag meldete sich die SPD-Fraktion sehr deutlich zur Reform der Bundespolizei zu Wort. Und löste damit eine tief greifende politische Debatte zur Bundespolizeireform aus. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper stellte am 11. September 2007 vor dem Deutschen Bundestag klar: „…Wir müssen noch einmal darüber reden, […], wie wir das Thema der Neuorganisation der Bundespolizei grundsätzlich angehen…Wir möchten noch einmal grundsätzlich über die Neuorganisation der Bundespolizei reden – das sage ich ganz deutlich -; denn die Auswirkungen, wie sie sich darstellen können, sind unserer Auffassung nach nicht geeignet, polizeiliche Arbeit zu effektivieren und zu forcieren.“ Damit verdeutlichte Vize-Fraktionschef Körper, dass das vorgelegte Konzept für den Koalitionspartner nicht überzeugend sei und im Rahmen der Haushaltsverhandlungen und des späteren Gesetzgebungsverfahrens zum Bundespolizeigesetz erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Das jetzt vorgelegte Konzept und der Gesetzentwurf sind damit deutlich in Frage gestellt worden. Ein erster Beleg dafür, dass die parlamentarische Beratung des Bundespolizeigesetzes keine bloße Formalität sein wird. Die Regierungskoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich keine Reform der Bundespolizei vereinbart; schließlich war die letzte Reform durch den damaligen SPD-Innenminister erst 2002 abgeschlossen. Deshalb bestehen für eine jetzige Reform auch keine Koalitionszwänge. Ein ungeschriebenes Gesetz für die Parlamentsarbeit lautet: „Kein Gesetz kommt so aus dem Parlament wieder heraus, wie es hineingegangen ist.“ Dieser Leitsatz stammt von dem SPD Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck – und der muss es ja wissen. Schon im Juli 2007 kündigten Körper und der Polizeisprecher der Fraktion, Wolfgang Gunkel in einer Presseerklärung an: „Solange keine ausschließlich nach polizeifachlichen Kriterien erstellte Konzeption der Neuorganisation der Bundespolizei und die daraus resultierenden personellen und finanziellen Konsequenzen vorliegt, wird die SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen“. kopie-von-img_6186-radek.jpgDie Menschen in der Bundespolizei hätten die Positionen des Koalitionspartners gern noch verbindlicher. Vor allem interessieren die Positionen der SPD zu den aus der Reform erwachsenden personellen Konsequenzen. Beides ist nicht voneinander zu trennen: personelle Zumutungen dürfen nur dann abverlangt werden, wenn es polizeifachlich keine andere Alternative gibt. Gerade daran zweifelt die SPD-Bundestagsfraktion jetzt ganz offen. Allein ein Blick in das Forum auf unserer GdP-Homepage zeigt die vielfältige Betroffenheit bei den Mitarbeitern. Nicht bei einzelnen, sondern einer Vielzahl. Die Mehrheit der Menschen in der Bundespolizei vermisst ein Maß an persönlicher Zuwendung durch den Minister. Der weiterhin bestehende Mangel an Transparenz und die ausstehenden Lösungen für die Reformfolgen und Veränderungen sind Ausdruck dieser Distanz. Die Organisationsgewalt über Arbeitsabläufe und Strukturen liegt beim Minister, die Verantwortung für die Grundstruktur und die Finanzierung der Bundespolizei aber liegt bei den Abgeordneten. Vornehmstes Recht des Parlaments ist das Haushaltsrecht. Die Ankündigung Körpers in der Haushaltsdebatte war daher am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt gesetzt. Denn die „personellen und finanziellen Konsequenzen “ der Reform können nicht diskutiert werden, wenn die Reform bereits rollt. Die Phantasien für Veränderungen dürfen den Faktor Mensch nicht ausschließen. Es ist menschlich wissen zu wollen, wo ich arbeite und was meine Arbeit wert ist. Der Grad der persönlichen Betroffenheit aus der Reform – so sie denn kommt - ist unterschiedlich. Doch es gilt nach wie vor: Die Schwachen bedürfen unserer Solidarität - Polizeireformen dürfen wegen des hohen menschlichen und finanziellen Preises nicht um ihrer selbst willen durchgeführt werden. Bisher verband diese Formel SPD und Gewerkschaften. Im Gesetzgebungsverfahren zur Neuorganisation der Bundespolizei muss sich nun beweisen, ob neben polizeifachlichen Fragen auch die berechtigten Interessen der Beschäftigten gegebenenfalls durch eine Nichtzustimmung zum Gesetz geschützt werden oder ob parlamentarische Ankündigungen nur ein leeres Ritual sind. Jörg Radek (Bild) Zur Vervollständigung der Haushaltsdebatte zitieren wir hier den Teil der Rede des BMI Schäuble in der Haushaltsdebatte: "Wir haben zu diesem Zweck eine schwierige - und für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur einfache - Reform der Bundespolizei auf den Weg gebracht. Die muss sein. Die Bundespolizei muss auf die neuen Aufgabenschwerpunkte vorbereitet sein. Deswegen ist die Reform der Bundespolizei notwendig. Sie hat im Übrigen auch das Ziel, dass wir bei gleichem Stellenbestand bei der Bundespolizei mehr Beamte für den polizeilichen Vollzug gewinnen, indem wir die Führungsstrukturen schlanker und effizienter gestalten. Auch dafür bitte ich um entsprechende Unterstützung. Wir werden das im Haushalt 2008 im Rahmen der bestehenden Ansätze leisten. Ich füge vorsichtig hinzu: 2009 und 2010 wird wahrscheinlich eine gewisse Erhöhung nicht zu vermeiden sein, wenn die Bundespolizei diese Reform bewältigen soll." symbol_pdf.gif Presseerklärung Fritz Rudolf Körper symbol_pdf.gif Rede Fritz Rudolf Körper im Rahmen der Haushaltsdebatte vor dem Deutschen Bundestag Nr. 11454 C
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