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Dienstvereinbarungen zur personellen Umsetzung in Kraft

dienstvereinbarungen-024.jpgDie Dienstvereinbarungen zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei für die Beamten und die Beschäftigten des Tarifbereiches sind nach einer weiteren Sitzung des Bundespolizei - Hauptpersonalrates am Mittwoch den 28. Mai 2008 und letzten notwendigen Abstimmungen durch Unterschrift beider Seiten in Kraft gesetzt worden. Zuvor hatte der Bundespolizei - Hauptpersonalrat nach umfangreichen und intensiven Verhandlungen mit dem Bundesministerium des Innern den Vereinbarungen einstimmig zugestimmt. Die Dienstvereinbarungen stellen ein tragfähiges Rahmenkonzept zur personellen Umsetzung der Neuorganisation in den kommenden Jahren dar. Über die Festlegungen der Dinstvereinbarung hinaus ist jede, als Folge der Neuorganisation zu treffende personelle Entscheidung als Einzelentscheidung natürlich auch weiter uneingeschränkt mitbestimmungspflichtig und wird von den zuständigen Personalvertretungen auch so behandelt. Anhang: Die in Kraft gesetzten Dienstvereinbarungen symbol_pdf.gif Dienstvereinbarung Beamte symbol_pdf.gif Dienstvereinbarung Tarifbeschäftigte symbol_word.gif Sozialkriterienkatalog
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