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GdP - Grundsatzpapier: Bundespolizei braucht aufgabenorientierte, aktive Personalwirtschaft

Der Bezirksvorstand der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei hat auf seiner Bezirksvorstandssitzung am 23. Februar 2010 folgendes Grundsatzpapier beschlossen: "Die Personalwirtschaft der Bundespolizei ist gekennzeichnet von seit Jahren anhaltender Planlosigkeit. Eine Kontrolle und Steuerung der Personalwirtschaft sowie die Ausrichtung auf die aufwachsenden und sich erweiterten Aufgaben und neuen Herausforderungen ist nicht erkennbar. Folgen davon ist die fehlende Anpassung des Personalbedarf an ständig zuwachsende Aufgaben, ein hohes Personalfehl sowohl im Beamten- als auch im Arbeitnehmerbereich trotz vorhandener Planstellen und Arbeitsplätzen sowie eingerichtete Dienstposten, die nicht mit Planstellen unterlegt sind. Die Misswirtschaft im Personalbereich der Bundespolizei geht ausschließlich zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei. Dies drückt sich auch durch zunehmende, kostenintensive Abordnungen über das gesamte Bundesgebiet und durch Überlastung als Folge des Personalfehls aus. Dieser Zustand muss dringend verändert werden. Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei fordert dazu:
  • Das hohe Personalfehl ist schnellstmöglich durch zusätzliche Einstellungen im Beamtenbereich und durch Besetzungen der Arbeitnehmerstellen zu reduzieren. Die Aus – und Fortbildungsorganisation der Bundespolizei ist diesen zusätzlichen Aufgaben anzupassen.
  • Die neuen und aufwachsenden Aufgaben der Bundespolizei sind durch Schaffung neuer Planstellen für die Bundespolizei über den Bundeshalt abzusichern. Eingerichtete Dienstposten, die nicht durch Planstellen zu unterlegen sind, sind zu streichen. Die kurzfristigen und mittelfristigen Personal -Haushaltsforderungen des Bundespolizeipräsidiums Potsdam sind transparent zu machen.
  • Die Steuerung der Personalwirtschaft hat bereits bei der Werbung und Einstellung zu beginnen. Die Verantwortung für die Werbung und Einstellung muss den personalbewirtschaftenden Direktionen der Bundespolizei übertragen werden. Das gilt vor allem auch für die Direktionen mit besonderem Personalbedarf in Ballungsräumen. In der Übergangszeit ist mit den, sich derzeit in der Laufbahnausbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen die anschließende direkte Verwendung auch in den Ballungsräumen frühzeitig und einvernehmlich abzuklären.
  • Direktionsübergreifende, bundesweite Abordnungen sind ungeeignet, um ein ständiges Instrument des Personalausgleichs zwischen den einzelnen Bundespolizeidirektionen zu sein. Sie dürfen nicht ständig weiter zuwachsen, sondern müssen baldmöglichst, durch andere, geeignete Personalmaßnahmen ersetzt werden.
  • Dazu sind alle, auf freiwilliger Basis möglichen Zuführungen von Personal in die Bereiche mit nachweislich überdurchschnittlichem Personalfehl zu prüfen.
  • Alle Abordnungsmaßnahmen müssen den Beschäftigten mit der Darstellung der dienstlichen Notwendigkeit transparent gemacht werden. Abordnungen, die lediglich das Personalfehl von einer Behörde in die andere verschieben sind kontraproduktiv und abzulehnen. Sie bringen keinerlei Sicherheitsgewinn.
  • Akzeptanzprobleme, wie sie ganz offensichtlich z. B. bei einer dienstlichen Verwendung bei der Direktion Flughafen Frankfurt/Main bestehen, müssen endlich verantwortlich abgestellt werden. Seit langem bekannte Defizite, wie z. B. das Problem fehlender Parkplätze müssen endlich behoben werden.
  • Wir fordern das Bundespolizeipräsidium Potsdam auf, eine klare, kurz – und mittelfristige Personalplanung für die Bundespolizei vorzulegen und mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften abzustimmen."
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