Luftsicherheit
GdP: Abgleich von Bordkarte und Ausweis bei Flugreisen bringt mehr Sicherheit
„Der Bordkartenabgleich mit dem Ausweis ist eine langjährige Forderung der GdP“, so der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf. „Wir wollen unterbunden wissen, dass Personen unter falscher Identität ein Flugzeug besteigen oder mit wechselnden Identitäten quer durch Europa reisen.“ Die GdP hatte sich bereits 2020 in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Bordkartenabgleich bekannt und diesen aus polizeilicher Sicht begründet. „Der nicht identifizierte Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens und an Bord wirft die Frage nach der Aussagekraft von Passagierlisten auf“, erinnerte Roßkopf.
„Die Rechtsänderung sollte nun zügig das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, um keinen weiteren Verzug bei der Verbesserung der Luftsicherheit eintreten zu lassen“, fordert Roßkopf. „Zugleich muss überprüft werden, ob für die Kontrolle zusätzliches Personal an den Passagierkontrollstellen eingesetzt werden muss oder ob der Abgleich von Ausweis und Bordkarte technisch durch Lesegeräte erfolgen kann.“
Zur ausführlichen GdP-Stellungnahme geht es hier.
Zum Bericht der Anhörung im Innenausschuss geht es hier.
„Die Rechtsänderung sollte nun zügig das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, um keinen weiteren Verzug bei der Verbesserung der Luftsicherheit eintreten zu lassen“, fordert Roßkopf. „Zugleich muss überprüft werden, ob für die Kontrolle zusätzliches Personal an den Passagierkontrollstellen eingesetzt werden muss oder ob der Abgleich von Ausweis und Bordkarte technisch durch Lesegeräte erfolgen kann.“
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