Coronavirus:
Präventive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vornehmen
Vor allem Kolleginnen und Kollegen, die an den internationalen Flughäfen tätig sind, haben natürlich unweigerlich eine körperliche Nähe zu den zu kontrollierenden Reisenden aus aller Welt. Unserer Meinung nach muss der Dienstherr in diesem Fall seinen Verpflichtungen nach dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen und bereits jetzt präventive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einleiten sowie eine ausreichende Schutzausstattung, zum Beispiel in Form geeigneter Atemschutzmasken, vorhalten.
Wir informieren Euch, sobald wir vom Dienstherrn eine diesbezügliche Rückmeldung bekommen.
Wir informieren Euch, sobald wir vom Dienstherrn eine diesbezügliche Rückmeldung bekommen.