Zum Inhalt wechseln

GdP-geführte Personalräte:

Durchsetzungsstark für Rückführerinnen und Rückführer

Foto: Unsplash / Natali Quijano

Nach der erheblichen Verschärfung der Reiseregelungen für Business Class-Buchungen bei Dienstreisen haben sich die GdP und ihre Vertreterinnen und Vertrter im Bundespolizeihauptpersonalrat beim BMI aufgemacht, bessere Konditionen für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Rückführung herauszuholen. Denn besonderer persönlicher Einsatz unserer Rückführerinnen und Rückführer muss auch besonders wertgeschätzt werden. Das Bundespolizeipräsidium hatte die Forderung der GdP-Personalräte stark unterstützt.

Wir waren für euch erfolgreich:
Mit Erlass vom 15. August 2023 hat das BMI auf unsere Vorschläge hin das Bundespolizeipräsidium gebeten, bei Umkehrflügen ohne Zwischenübernachtung „zur Entlastung für die betreffenden Beamtinnen und Beamten für die Rückflüge nach Rückführungen“ Business Class zu buchen, wenn Hin- und Rückflug zusammen sechs Stunden erreichen. Achtet bei euren Reiseplanungen darauf, dass diese BMI-Vorgabe auch eingehalten wird! Eine Mindestdienstzeit ist nicht erforderlich. Bei Rückführungen mit Zwischenübernachtungen am Zielort bleibt es bei der allgemeinen Sechs-Stunden-Regelung für den Rückflug.
This link is for the Robots and should not be seen.