GdP Bundespolizei: Fahndungserfolg durch "Verdachtsunabhängige Kontrolle“
„Wer immer unseren Beamtinnen und Beamten sonst gern abstruse Lust am ‚Racial Profiling’ unterstellen will, kann jetzt lernen“, so Jörg Radek. „Die Bundespolizei braucht schlichtweg Rechtsinstrumente, um mit Sicherheitsschleiern auf Verkehrswegen effektiv fahnden zu können. Das gilt für den Bereich der Reisewege genauso wie insbesondere an den Schengen-Grenzregionen zu Frankreich und Benelux.“
Die GdP verweist darauf, dass bereits vor Beginn der Massenmigration die Anzahl von illegal im Land lebenden Nicht-EU-Bürgern auf mehrere Hunderttausend bis zu einer Million geschätzt wurde.
„Die Zahl der komplett Illegalen in Deutschland hat sich seit dem letzten Jahr deutlich erhöht. Hinzu kommen eine Vielzahl von Menschen mit ungeklärten Schein- und Mehrfachidentitäten, Residenzpflichten Einreiseverboten und illegalen Pendlern zwischen den EU-Staaten. Dem muss man ohne Zweifel mit polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen begegnen. Wir wissen auch, dass kriminelle und terroristische Netzwerke über die offenen Ländergrenzen hinweg und auch mit Hilfe der unauffälligen Bahn Kurier- und Verbindungsfahrten zwischen ihren Mitgliedern in Nachbarländern, Nachschubstellen, Depotwohnungen unternehmen. Dem muss die Polizei mit erhöhtem Fahndungs- und auch Kontrolldruck etwas entgegensetzen, sowohl im Schengen-Grenzgebiet als auch auf den Verkehrswegen. Das hat nichts mit ‚Racial Profiling’, sondern mit der Sicherheit aller Bürger zu tun.“
Jörg Radek verweist auf die Gefahr, dass bisher die Befragung und Auskunftspflicht gegenüber der Bundespolizei auf Bahnanlagen außerhalb der unmittelbaren Grenzregion nur an den Zweck der Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise gekoppelt ist, aber nicht der Straftatverhinderung in anderen Zusammenhängen oder der Aufdeckung von unerlaubtem Aufenthalt oder falscher Identitäten. „Der Gesetzgeber muss sich fragen, ob er die Bundespolizei hier tatsächlich weiterhin auf nur einem Bein stehen lassen will“, so Jörg Radek.
Hintergrund: Nach Paragraf 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) darf die Bundespolizei zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet auch auf Bahnhöfen und in Zügen jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.
Die GdP verweist darauf, dass bereits vor Beginn der Massenmigration die Anzahl von illegal im Land lebenden Nicht-EU-Bürgern auf mehrere Hunderttausend bis zu einer Million geschätzt wurde.
„Die Zahl der komplett Illegalen in Deutschland hat sich seit dem letzten Jahr deutlich erhöht. Hinzu kommen eine Vielzahl von Menschen mit ungeklärten Schein- und Mehrfachidentitäten, Residenzpflichten Einreiseverboten und illegalen Pendlern zwischen den EU-Staaten. Dem muss man ohne Zweifel mit polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen begegnen. Wir wissen auch, dass kriminelle und terroristische Netzwerke über die offenen Ländergrenzen hinweg und auch mit Hilfe der unauffälligen Bahn Kurier- und Verbindungsfahrten zwischen ihren Mitgliedern in Nachbarländern, Nachschubstellen, Depotwohnungen unternehmen. Dem muss die Polizei mit erhöhtem Fahndungs- und auch Kontrolldruck etwas entgegensetzen, sowohl im Schengen-Grenzgebiet als auch auf den Verkehrswegen. Das hat nichts mit ‚Racial Profiling’, sondern mit der Sicherheit aller Bürger zu tun.“
Jörg Radek verweist auf die Gefahr, dass bisher die Befragung und Auskunftspflicht gegenüber der Bundespolizei auf Bahnanlagen außerhalb der unmittelbaren Grenzregion nur an den Zweck der Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise gekoppelt ist, aber nicht der Straftatverhinderung in anderen Zusammenhängen oder der Aufdeckung von unerlaubtem Aufenthalt oder falscher Identitäten. „Der Gesetzgeber muss sich fragen, ob er die Bundespolizei hier tatsächlich weiterhin auf nur einem Bein stehen lassen will“, so Jörg Radek.
Hintergrund: Nach Paragraf 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) darf die Bundespolizei zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet auch auf Bahnhöfen und in Zügen jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.