GdP und DGB im Gespräch über Veränderungen bei der Beihilfe
GdP und DGB werden für ihre Mitglieder über einige Veränderungen in der Beihilfe sprechen, darunter über
– Leistungsveränderungen, die seit der letzten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung insbesondere durch das zweite Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) und die Änderungen aus der Psychotherapie-Richtlinie wirkungsgleich in das Beihilferecht des Bundes zu übertragen,
– die Befristung zur Übergangsregelung zu § 58 Absatz 5 BBhV, deren Nichtanwendung durch Vorgriff geregelt wurde, aufzuheben,
– eine Rechtsgrundlage zur Direktabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhäusern zu schaffen,
– die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel anzuheben und das Leistungsverzeichnis an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung anpassen,
– dem Änderungsbedarf Rechnung zu tragen, der sich bei der praktischen Anwendung aus der Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung ergeben hat.