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Kommentar

Dieser Weg war kein leichter

Seit Langem setzen wir uns für eine Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) und somit für eine moderne und zeitgerechte Bundespolizei ein. Am heutigen Donnerstag (10. Juni 2021) stehen nun im Bundestag die zweite und dritte Beratung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ an. Allein acht konkrete GdP-Forderungen wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen. Doch der Weg dorthin war steinig.

Bereits 2016 haben wir in unseren „Eckpunkten eines Konsolidierungsprogramms für die Bundespolizei“ konkrete Vorschläge zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gemacht. In den folgenden nunmehr fünf Jahren haben wir auf Basis dieses Konsolidierungsprogramms und weiterer Sondierungspapiere unzählige Gespräche mit der Politik zu diesem Thema geführt.

Nachdem ein Gesetzesentwurf zur Novellierung BPolG Ende 2019 durch Innenminister Horst Seehofer gebilligt und die Ressortabstimmung eingeleitet wurde, fand zudem am 11. Dezember 2019 auf Initiative unseres GdP-Bezirks Bundespolizei in Berlin ein Hintergrundgespräch statt. Hierzu wurden Bundestagsabgeordnete aus den Arbeitsbereichen Inneres und Justiz geladen. Als Experten für das BPolG konnten Prof. Dr. Anke Borsdorff und PD Helgo Martens gewonnen werden. Beide machten deutlich, dass das jetzige BPolG den heutigen Ansprüchen an ein modernes Polizeigesetz nicht mehr genügt. Zum Ende der rund zweistündigen Veranstaltung gaben die anwesenden Abgeordneten ein durchweg positives Feedback und sicherten ihre weitere Kooperation zu.

Doch all diese erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit verpuffte dann vorläufig, als das Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2020 aufgrund politischer Differenzen ins Stocken geriet. Wegen der vielen Einwände sah sich Minister Seehofer zum Stoppen des Verfahrens gezwungen, um den gesamten Prozess nicht zu „verschlimmbessern“.

Nach langer Blockade erfolgte schließlich Ende 2020 überraschend doch noch eine Einigung der Fraktionen auf Eckpunkte für ein neues Bundespolizeigesetz. Folgende konkrete GdP-Forderungen aus unserem „Konsolidierungsprogramm“ von 2016 sind im jetzigen Gesetzentwurf aufgenommen worden:

  • Erweiterung der Strafverfolgungszuständigkeit in § 12 BPolG auch auf die Verbrechenstatbestände
  • Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
  • Wegfall der bisherigen sogenannten „Und-Verknüpfung“, wenn entweder eine Straftat auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes begangen wurde oder sich eine Straftat gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des Betriebes der Bahn richtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG)
  • Wegfall der Beschränkung auf § 12 (1) BPolG bei der Erhebung personenbezogener Daten zur Straftatverhütung
  • Erlaubnis zur Vornahme erkennungsdienstlicher Behandlung auch zur Vorsorge der künftigen Verfolgung von Straftaten (Änderung § 24 Abs. 1 Nr. 2 BPolG)
  • Erteilung von Meldeauflagen (Einfügung § 25a BPolG)
  • Neue Möglichkeiten der Ausschreibungen von Personen und Sachen zur gezielten und verdeckten Kontrolle oder Ermittlungsanfrage im Schengener Informationssystem über die grenzpolizeiliche Beobachtung hinaus (Einfügung § 31a BPolG)
  • Einführung eines Aufenthaltsverbotes (Einfügung § 38a BPolG)

Damit haben wir für jeden jederzeit nachprüfbar und nachlesbar einen ganz entscheidenden Beitrag zu einer Modernisierung des Bundespolizeigesetzes geleistet. Und wieder einmal bewiesen, dass konsequente Facharbeit und ein langer Atem oft belohnt werden – und zwar in diesem Fall mit moderneren und zeitgemäßeren Rahmenbedingungen für eure Arbeit.

Die gesamte GdP-Stellungnahme gibt es hier.
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