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Wichtige Information für Versorgungsberechtigte des Bundes

Zahlung der Inflationsausgleichsprämie frühestens im November

Zuständige Generalzolldirektion teilt auf GdP-Nachfrage mit, dass sich die Zahlungen für Versorgungsberechtigte verschieben und frühestens im November geleistet werden.

Am 13. Juli 2023 wurde das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) im Bundeskabinett beschlossen. Darin unter anderem enthalten: Die Übertragung des Tarifergebnisses.

Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die laut Tarifabschluss zu zahlenden Sonderzahlungen inklusive der Nachzahlungen für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Fall war.

Das Bundesinnenministerium hat die Sonderzahlungen für Besoldungsberechtigte, einschließlich der Nachzahlungen, schon beginnend mit den Bezügen für September 2023 (unter Vorbehalt der offiziellen gesetzlichen Regelung nach der parlamentarischen Sommerpause) geleistet.

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen warten indes noch immer. Auf Nachfrage bei der zuständigen Generalzolldirektion werden sie wohl auch noch weiter Geduld haben müssen, da die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie frühestens im November beginnen wird.
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