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Weiteres Fachgespräch mit BMI und BMF zum besseren Ausgleich von Schicht- und Einsatzdienstbelastung zu wechselnden Zeiten

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die GdP und das Bundesministerium des Innern führten heute ein weiteres Fachgespräch zur Neugestaltung des Ausgleichs von Belastungen aus dem Schicht- und Einsatzdienst zu wechselnden Zeiten. Die Interessen der Bundespolizistinnen und –polizisten und der polizeilichen Teile des Zolls wurden dabei vom stellvertretenden GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber vertreten. Der DGB hatte eine umfassende Stellungnahme vorgelegt, die alle GdP-Forderungen mit aufgriff. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die zukünftige „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“, von der zukünftig wesentlich mehr Kolleginnen und Kollegen profitieren werden (so z.B. auch der Verbände, der MKÜ und aller anderen Dienstbereiche, die Nachtarbeit leisten müssen und dafür mindestens vier Mal im Monat den Dienstrhythmus um sieben Stunden wechseln müssen), die aber auch insgesamt zu "mehr Geld in der Tasche" führen wird. Die Neuregelung wird zu Mehrkosten von mehreren Millionen Euro im Bundeshaushalt führen. Die Zulage wird zukünftig neben der „DuZ-Zulage“ gezahlt. Die GdP hatte bereits in mehreren bisherigen Verhandlungsrunden Verbesserungen gegenüber den Erstentwürfen durchsetzen können. Aktuell vertrat die GdP u.a. die Auffassung, dass der vorgesehene Zusatzbetrag von 20 Euro für Dienste an Samstagen, Sonn- und Feiertagen auch gezahlt werden sollte, wenn der Dienst bereits am Freitag beginnt, aber mehrheitlich in den Samstag fällt. Kritisch gestellt wurde auch, dass Bezieher von Auslandsdienstbezügen von der Zulage ausgenommen werden sollen, obwohl sie teilweise erhebliche Rhythmuswechsel und Nachtdienststunden leisten müssen, die durch die Auslandsbesoldung nicht mit umfasst sind. Die Gewerkschaften kritisierten die vorgesehene Einschränkung bei der Übertragung von nicht für die Zulagenzahlung aufgebrauchten Nachtdienststunden auf 135 in den Folgemonat und machten darauf aufmerksam, dass praktikable Lösungen der Stundenmitnahme und –abgeltung für Beamtinnen und Beamte getroffen werden müssen, die in Elternzeit oder Teilzeit wechseln. Aus Gewerkschaftssicht ebenfalls kritisch gestellt wurde der beabsichtigte weitgehende Wegfall der Fortzahlungsregeln der Zulage bei Krankheit, Lehrgang und Fortbildung. Das BMI beabsichtigt, die Zulage nur noch nach qualifizierten Dienstunfällen weiter zu zahlen. Nach GdP-Auffassung muss die durchschnittliche Zulage aber mindestens gezahlt werden, wenn der Beamte oder die Beamtin einen „normalen“ Dienstunfall während der zulagenberechtigten Dienste erleidet. Noch nicht endgültig durch scheint auch der Wegfall der Anrechnung der Polizeizulage auf die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten zu sein, die gegenwärtig zu nur 75propzentiger Auszahlung führt. Hier bleibt die weitere Auseinandersetzung des BMI mit dem Bundesfinanzministerium abzuwarten. Geklärt ist aber, dass zukünftig auch die Anwärterinnen und Anwärter die Zulage erhalten können. Auch die Neuregelung des maximal 6-tägigen Zusatzurlaubs für Schichtdienstleistende wurde debattiert. So soll monatlich ein halber Tag Zusatzurlaub gutgeschrieben werden, wenn zu wechselnden Zeiten (Rhythmuswechsel) gearbeitet und im Monat mindestens 35 Nachtstunden (20-06 Uhr) geleistet werden. Wer diesen Wert nicht erreicht, kann für 100 Nachtdienststunden 1 Tag Zusatzurlaub erhalten. Dafür nicht verbrauchte Nachtdienststunden sollen bis zu 100 Stunden in das neue Jahr transferiert werden können. Die GdP machte geltend, dass  der Nachtdienststundenwert von einerseits 70 Stunden = 1 Tag Zusatzurlaub und andererseits 100 Stunden = 1 Tag Zusatzurlaub zu groß sei und zudem ein Verfall übertragener Stunden am Ende des neuen Urlaubsjahres ausgeschlossen und zugleich eine Regelung gefunden werden muss, wie übertragene Nachtdienststunden von weniger als 100 am Ende nicht doch unausgeglichen verfallen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass auch der Zusatzurlaub in Stunden berechnet werden kann. Begrüßt wurde, dass weiter ab dem 50. und nochmals ab dem 60. Lebensjahr altersgestaffelter weiterer Zusatzurlaub gewährt wird. Sehr breiten Raum nahm die GdP-Kritik an der vorgesehenen Anrechnungsklausel für die Ruhepausen ein, die eine kaschierte Kürzung der Wochenarbeitszeit von mindestens 2,5 Stunden pro Woche darstellt. Aus Sicht der GdP würde es vollkommen unpraktikable und sehr bürokratische Zustände heraufbeschwören, wenn die Anrechnung in jedem Einzelfall davon abhängig gemacht wird, ob der Beamte/die Beamtin im Vormonat (!) einen Anspruch auf Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten hatte. Aus Sicht der GdP könnte alternativ die Wochenarbeitszeit entsprechend abgesenkt, auf die regelmäßige Dienstgestaltung in der Dienststelle abgestellt und Langzeitkonten für die Bundespolizei eingeführt werden. Das BMI will hier erneut in die Prüfung einsteigen. Nach einer nochmaligen Abstimmung mit den Bundesressorts soll in einem nächsten Schritt ein Kabinettsentwurf zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung, der Erholungsurlaubsverordnung und der Arbeitszeitverordnung erarbeitet und den Gewerkschaften zur Beteiligung vorgelegt werden.
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