Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, fordert, dass alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die möchten, vor jedem Dienstantritt einen Corona-Schnelltest machen können.
Aktuell sind wir durch Stellungnahme am laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) beteiligt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, hat anlässlich des Beginns von Grenzkontrollen erneut die mangelhafte Ausrüstung der Bundespolizei kritisiert und dringend Abhilfe gefordert.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei begrüßt die heutige erste Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ im Deutschen Bundestag. Von dem breit angelegten Modernisierungsentwurf des Jahres 2019 bleibt allerdings letztlich nur noch ein schmaler Überrest, der nur die gravierendsten Defizite beseitigt.
Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) angepassten Erschwerniszulagen waren für die GdP nur ein erster Schritt. Denn: Die Anpassung war aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem Brief an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Thomas Strobl, auf eine Lücke im Dienstunfallrecht für Polizistinnen und Polizisten hingewiesen und eine Anpassung des Beamtenversorgungsrechts angemahnt.
Seit Mittwoch, 3. Februar 2021, liegt uns der Referentenentwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) vor. Was wir schon sagen können und wie es weitergeht.
Mit Verfügung vom 28. Januar 2021 setzt die Behördenleitung mit sofortiger Wirkung vorerst die Präsenzausbildung aus. Wir als GdP-Bezirk Bundespolizei haben Verständnis für diese Entscheidung des Präsidenten der Bundespolizeiakademie Alfons Aigner und des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dr. Dieter Romann.
Unser Bezirksvorsitzender Andreas Roßkopf hat sich am gestrigen Dienstag (26. Januar 2021) in einem sehr guten Gespräch mit Innenminister Horst Seehofer und Dagmar Busch, Abteilungsleiterin Bundespolizei im BMI, ausgetauscht.
Die Vorsitzenden des GdP-geführten Bezirks- und Hauptpersonalrates, Judith Hausknecht und Sven Hüber, haben in enger Abstimmung in jeweiligen Spitzengesprächen mit den Leitungen der Abteilung Bundespolizei im BMI und des Bundespolizeipräsidiums am 13. November und 8. Dezember 2020 sowie am 19. und 21. Januar 2021 starke Vereinbarungen über die Anzahl der Stellenneubewertungen nach A 13 mZ treffen können.
Kann eine SARS-CoV-2-Infektion bei Beamtinnen und Beamten als Dienstunfall anerkannt werden? Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn eine Beamtin oder ein Beamter an COVID-19 erkrankt ist und davon ausgeht, sich im Dienst infiziert zu haben.
Tausende Kolleginnen und Kollegen, die nach § 5 Abs. 2 Satz 1 AZV einen Anspruch auf Gutschrift der Pausen auf die Arbeitszeit haben, wehren sich gemeinsam mit der GdP gegen die ungerechtfertigte Benachteiligung durch die Dienststellen, diese Zeiten im Falle von Krankheit, Urlaub und Dienstabbruch nicht mehr gutzuschreiben und ihnen Minusstunden zuzumuten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Trier den Kolleginnen und Kollegen und der GdP Recht gegeben.
Mit einer Verfügung vom 13. Januar 2021 schafft das Bundespolizeipräsidium im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Möglichkeit häuslicher Bereitschaft für operative Kräfte und Stabsbereiche, wenn die Stundensalden unter der wöchentlichen Arbeitszeit liegen. Für den Tarifbereich ist sogar eine einseitige Freistellung möglich. Der GdP-Bezirk Bundespolizei begrüßt die neuen Regelungen außerordentlich.
Deutschland tappt an seinen Grenzen im Dunkeln, im besten Fall im Trüben. Es gibt für die Grenzkriminalität kein geschlossenes Bild der polizeilichen Lage. Grenzbezogene Straftaten werden in Deutschland in Art und Umfang nur schleppend und nicht systematisiert erfasst.
Die CSU-Bundestagsfraktion möchte sich dafür einsetzen, dass Bundespolizistinnen und -polizisten für besondere Einsätze künftig mehr Geld erhalten. Außerdem plädieren die Abgeordneten für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. Damit nehmen sie eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appelliert mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, die in Pandemie-Zeiten erlassenen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten. Auch in der letzten Nacht des Jahres gelte es, auf Menschenansammlungen zu verzichten, um die Infektionsgefahr weitgehend zu minimieren, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek.