In Kürze:
GdP zum Referentenentwurf des BesStMG
Die Rechtsabteilung des GdP Bezirks Bundespolizei arbeitet derzeit intensiv daran, eine umfangreiche Stellungnahme zu dem rund 500 Seiten starken Entwurf zu erstellen. Bis zum 8. Februar 2019 muss diese dem DGB vorliegen, der seinerseits bis zum 15. Februar 2019 dem BMI seine Einschätzung vorlegen muss.
Auch wenn der Entwurf bereits einige erhebliche Verbesserungen enthält, so bleibt er doch in großen Teilen hinter den Forderungen der GdP zurück. „Wir sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf, zum Beispiel mit der Einführung einer Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage“, sagt Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. Noch im Februar wird die Gewerkschaft daher nicht nur ihre fundierte Stellungnahme abgeben, sondern auch persönliche Gespräche mit den beamtenpolitischen Sprechern der Fraktionen führen.
Auch wenn der Entwurf bereits einige erhebliche Verbesserungen enthält, so bleibt er doch in großen Teilen hinter den Forderungen der GdP zurück. „Wir sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf, zum Beispiel mit der Einführung einer Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage“, sagt Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. Noch im Februar wird die Gewerkschaft daher nicht nur ihre fundierte Stellungnahme abgeben, sondern auch persönliche Gespräche mit den beamtenpolitischen Sprechern der Fraktionen führen.