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Einrichtung und Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollarbeit

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg vom Oktober 2008 über Einrichtung und Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet vorgelegt. (17/3117) Kernelemente des Übereinkommens sind demnach neben der Einrichtung des Zentrums in Luxemburg unter anderem die Festlegung der ”grenzregionalen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse“ sowie Regelungen zu Organisation, Ausstattung und Ausgaben des Zentrums. Der Entwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht die Zustimmung des Parlaments zu dem Übereinkommen vor.
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