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Ein Gernegroß täuscht Mitgliederstärke vor!

Auf ihrer Internetseite wirbt die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) mit 85.000 Mitgliedern. Diese Angabe findet sich auch in der aktuellen Fassung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern ( Stand 01.04.2011) wieder. Zum Vergleich: die GEWERKSCHAFT DER POLZEI ist dort mit 175. 000 gelistet.

Die Mitgliederzeitung der DPolG "Der Polizeispiegel" wird auf der eigenen Homepage mit einer Druckauflage von 57.000 angeben. Die verkaufte Auflage von 54.754 ( III.Quartal 2010). Von der Mitgliederzeitung  der GEWERKSCHAFT DER POLIZEI "Deutsche Polizei" erscheinen 175.260 Exemplare.

Diese Angaben werden auch von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern bestätigt. Sie prüft diese Angaben und vergibt jährlich ihr Prüfsiegel. Es ist in jedem Impressum einer Zeitschrift ersichtlich. Die IVW ermittelt, publiziert und kontrolliert die Auflagenhöhe von Zeitungen, Zeitschriften und weiteren periodisch erscheinenden Presseerzeugnissen. Für die werbende Wirtschaft sind diese Angaben wichtige Grundlagen hinsichtlich des Verbreitungsgrades der Zeitung. Auflage und Verbreitungsgrad werden auch in der Preisliste für Anzeigen veröffentlicht.  Als Einrichtung zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung hat die IVW den Zweck, die Wahrheit und Klarheit im Werbewesen zu fördern. Die DPolG dagegen nimmt es nicht so genau.

Wir wollen diesen Gernegroßen ihre Großmannssucht nicht durchgehen lassen. Wer schon seine eigenen Mitglieder über ihre  Stärke täuscht, ist nicht aufrichtig. Er ist auch nicht glaubwürdig in ihrer Interessenvertretung und hat keine Kompetenz bei der Problemlösung.

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