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GdP: Kein "Laufbahnverordnungsmodell" für die Bundespolizei abgelehnt

kopie-von-scheuringj26106-1304cd913300.jpg In den letzten Tagen und Wochen wird wiederholt - auch in einem öffentlich zugängigen Internetforum - behauptet, die GdP habe für den Bereich der Bundespolizei ein "Laufbahnverordnungsmodell" einer konkurrierenden Berufsvertretung für die Bundespolizei mit "ihren Mehrheitsrechten" im Bundespolizei-Hauptpersonalrat abgelehnt. Diese Behauptung ist eine Lüge. Richtig ist, dass ein solches Modell überhaupt nicht zur Abstimmung im Bundespolizei-Hauptpersonalrat vorlag.   Die Gewerkschaft der Polizei,  Bezirk Bundespolizei, hat das besagte Laufbahnverordnungsmodell damit weder im Bundespolizei-Hauptpersonalrat noch in einem anderen Gremium auf der Ebene des Bundesministeriums des Innern abgelehnt. Richtig ist weiter, dass ausschließlich und allein der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring bei der Anhörung zum Dienstrechtsneuregelungsgesetz (DNeuG) am 7. April 2008 im Deutschen Bundestag eine Sonderlaufbahnverordnung für die Bundespolizeien und den Vollzugsbereich des Zolls gefordert hat. "Wir werden, natürlich auch zusammen mit allen anderen in der Bundespolizei vertretenen  Berufsvertretungen alle rechtlich gängigen Möglichkeiten nutzen, um weitere Verbesserungen im Laufbahnrecht für die Bundespolizei und die Bundesfinanzpolizei durchzusetzen. Gegen Lügen, die öffentlich unser Ansehen schädigen, werden wir uns rechtlich mit den gebotenen Mitteln zur Wehr setzen", so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, in Berlin.  
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