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Auszug - Koaltionsvereinbarung für den Bereich Inneres/Justiz

IV. FREIHEIT UND SICHERHEIT Durch Bürgerrechte und starken Staat Wir bekennen uns zur Freiheit, zur Freiheit in Verantwortung und Sicherheit. Der Staat hat die Aufgabe, die unveräußerlichen Freiheiten jedes Einzelnen durch politische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen umfassend zur Geltung zu bringen. Zugleich hat er mit seinem Gewaltmonopol Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei ist er rechtsstaatlichen Bindungen unterworfen, zu denen das Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe zählt. Diese Prinzipien verwirklichen wir im Rahmen unserer föderalen Sicherheitsarchitektur. Dabei hat die konsequente Anwendung geltenden Rechts, eine gute Ausstattung der Sicherheitsbehörden und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse. 1. Innere Sicherheit und Bürgerrechte Sicherheitsarchitektur Wir werden die Erfahrungen mit der neuen Struktur der Bundespolizei nutzen, um die Bundespolizei in ihren Kernkompetenzen zu stärken. Unsere derzeitige Beteiligung an internationalen Polizeimissionen wollen wir im Rahmen der gemeinsamen Einsätze von Bund und Ländern verstärken und auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Bundespolizei als Instrument ziviler Krisenprävention verbessern. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und ihrer finanziellen Folgelasten ist es geboten, mit vorhandenen Ressourcen mehr zu erreichen. Wir werden daher die bestehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur evaluieren. Dabei soll auch die Schnittstelle Zoll/Bundespolizei einbezogen werden. Wir halten am Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten fest. Die bestehenden Sicherheitsdateien werden wir unter Einbeziehung der Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums der deutschen Sicherheitsbehörden (GIZ), des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Analyse und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) und des Kompetenz- und Servicezentrums Telekommunikationsüberwachung unter tatsächlichen und rechtlichen Aspekten evaluieren. Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer Nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen.
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