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GdP: Arbeitsschwerpunkte festgelegt

In seiner Sitzung am 11. und 12.11.2008 hat der Gewerkschaftsbeirat ( das höchste Gewerkschaftsorgan zwischen den Delegiertentagen ) des Bezirks Bundespolizei seine Arbeitsschwerpunkte für die nächsten zwölf Monate festgelegt. Diese Schwerpunkte sind: 1. Die beruflichen Perspektiven der Beschäftigten in der Bundespolizei, der Bundesfinanzpolizei und im Bundesamt für Güterverkehr müssen weiter verbessert werden. Dazu muss der Anteil gehobener Dienst durch pragmatische Aufschichtungsverfahren  weiter erhöht und vor allem auch die Beförderungsmöglichkeiten der VerwaltungsbeamtInnen und der PolizeiobermeisterInnen deutlich verbessert werden. Die Bundespolizei braucht 50 % gehobener Dienst und 8.000 Beförderungen von A 8 nach A 9. Wir wollen  die Erhöhung des Anteils höherer Dienst im Vollzugsbereich auf zwei Prozent. 2. Die Dienstpostenbewertungen in der Bundespolizei müssen dringend überprüft und insgesamt den, im Zuge der Neuorganisation der Bundespolizei erfolgten, einseitigen Verbesserungen angepasst werden. Unterschiedliche Bewertungen für gleiche Tätigkeiten werden wir nicht hinnehmen. 3.  Es muß klar festgelegt werden, welche Verwaltungsaufgaben schon aus polizeizeilichen Gründen in den Bundespolizeien verbleiben müssen. Der ständige Abbau von Verwaltungsaufgaben muß gestoppt werden. 4.  Die hohen Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen unseres Landes und anderen, einseitig teueren Regionen müssen durch eine entsprechende Zulage auf das Gehalt ausgeglichen werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen ( Wohnungen, Parkplätze usw ) dort ingesamt zwingend verbessert werden. 5. Der Ausgleich für Dienst zu unregelmäßigen Zeiten muss auf 5 Euro pro Stunde erhöht werden. Dazu muss ein  Anrecht auf angemessene Vorsorgekuren eingerichtet werden. Die Lebensarbeitszeiterhöhung trifft gerade unsere Kolleginnen und Kollegen hart, die zu unregelmäßigen Zeiten arbeiten müssen. Wir werden gegen die beschlossene Erhöhung der Lebensarbeitszeit weiter massiv im politischen Raum antreten. 6. Die Wechselmöglichkeiten zwischen den Bundessicherheitsbehörden und der Wechsel zu den Polizeien der Länder müssen verbessert werden. Grundsätzliche Verhinderungen solcher Wechsel müssen beseitigt werden.
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