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99 Jahre Frauenbewegung-Gleichstellung steckt noch in den Kinderschuhen

Seitdem Frauen um ihre Gleichberechtigung und ihr Wahlrecht kämpften, wird der Frauentag begangen; der erste bereits im Jahr 1911. Der 8. März als fester Termin entstand um den ersten Weltkrieg und hat als Weltfrauentag internationale Bedeutung gewonnen. Deutsche Frauen erreichten 1919 mit der Zulassung zur Wahl der Nationalversammlung eines der wichtigsten Ziele. Dieses 1911 erkämpfte Wahlrecht steht heute nicht mehr zur Diskussion. Aber haben Frauen in den vergangenen 99 Jahren absolute Gleichberechtigung erlangt? Viele verschließen die Augen vor der Situation von heute. Noch immer herrscht Diskriminierung und Ungleichbehandlung der Frauen. Es geht dabei nicht nur um Benachteiligungen im Bereich der Entlohnung, der Berufs- und Karrierechancen, sondern auch um die Anerkennung der Leistungen im häuslichen Bereich. Dazu zählt nicht nur die Erziehung der Kinder, sondern auch die Versorgung des Haushalts und auch die zunehmende Pflege von Angehörigen. Obwohl noch oftmals die Frau diese althergebrachte Aufgabe erfüllt, sind bedingt durch politische Veränderungen und der Verabschiedung von neuen Gesetzen heute nicht nur sie durch die herrschende Situationen benachteiligt, sondern auch Männer, die sich um die Erziehung der Kinder kümmern und aus diesem Grund die gesetzlich geregelte Elternzeit in Anspruch nehmen, in Teilzeit arbeiten oder Pflegeaufgaben zu Hause übernehmen. Die daraus resultierende, offensichtlichste Veränderung ist die in den meisten Bereichen bereits vor einigen Jahren durchgeführte Änderungen: aus Frauenbeauftragten wurden Gleichstellungsbeauftragte und aus den Frauenfördergesetzen wurden die Gleichstellungsgesetze entwickelt. Auch die Frauengruppen der Gewerkschaften setzen sich daher nicht nur für die Interessen der Frauen ein, sondern sind AnsprechpartnerInnen und InteressenvertreterInnen beider Geschlechter, um zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung erfolgte vor Kurzem. Sowohl die Gleichstellungsbeauftragten der Bundespolizei als auch die Frauengruppe des Bezirks Bundespolizei forderten die Zahlung der Polizeizulage ein, die Kollegen und Kolleginnen verweigert wurde, wenn sie im Anschluss an die Elternzeit sofort ihren noch ausstehenden Erholungsurlaub antraten. In einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hielten die Richter folgenden Leitsatz fest: "Ein Anspruch auf Polizeizulage besteht während des Urlaubs, den eine Beamtin in direktem Anschluss an Mutterschutz und Elternzeit nimmt, wenn ihr der Urlaub schon vor Beginn der Elternzeit zugestanden hatte und sie im Anschluss an den Urlaub den Dienst tatsächlich wieder aufnimmt." Die entsprechende Klage hatte eine Polizeiobermeisterin der Bundespolizei mit Hilfe der GdP, die ihr Rechtsschutz für diese Angelegenheit gewährte, angestrengt. Durch dieses Urteil wurde das Bundesverwaltungsamt verpflichtet, der klagenden Beamtin die Polizeizulage rückwirkend zu gewähren und den ausstehenden Betrag auszuzahlen, sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die grundlegende Rechtsmeinung des Bundesverwaltungsamtes, dass Kollegen und Kolleginnen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Polizeizulage haben, behält es jedoch bei und streicht auch weiterhin die Bezüge um diese Zulage. Nach Auffassung des BVA handelt es sich bei diesem Urteil um einen Einzelentscheid. Durch die eingelegte Berufung des BVA hat das Urteil auch noch keine Rechtskraft erlangt. Die betroffene Kollegin wird durch die GdP selbstverständlich auch bei dem Berufungsverfahren unterstützt, da wir - ebenso wie das Verwaltungsgericht Stuttgart - von dem rechtmäßigen Anspruch überzeugt sind. Sobald das Urteil rechtskräftig ist bzw. die nächste Instanz entschieden hat, werden wir darüber berichten. Bis dahin gilt es, weiterhin die aktuellen Problembereiche zu erfassen, Lösungsmöglichkeiten herbeizuführen und an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mann und Frau sowie der Gestaltung des Arbeitsbereiches zu arbeiten.
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