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Geschafft!

Kabinett beschließt Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses und zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Foto: pixabay.com / moerschy

Am 13. Juli 2023 wurde das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) im Bundeskabinett beschlossen. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ist darin unter anderem auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage enthalten.

Übertragung Tarifergebnis
Zwar muss das Gesetz nach der parlamentarischen Sommerpause noch im Bundestag verabschiedet werden, aber das Bundesinnenministerium leistet die Sonderzahlungen, einschließlich der Nachzahlungen, schon beginnend mit den Bezügen für September 2023 (unter Vorbehalt der offiziellen gesetzlichen Regelung). Und zwar rückwirkend für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro. Empfänger:innen von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger:innen der Fall war. Die Anpassung von Besoldung und Versorgung um 200 Euro und anschließend 5,3 Prozent (0,2 Prozentpunkte weniger als im Tarifbereich, wegen des Abzugs zur weiteren Speisung der Versorgungsrücklage) erfolgt dann zum 1. März 2024 zeitgleich mit dem Tarifbereich.

Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Endlich kommt die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage! Das heißt: Jede und jeder von Euch bekommt künftig im Ruhestand monatlich bis zu circa 160 Euro mehr! Endlich, circa fünf Jahre, nachdem wir unsere Forderung aufgestellt haben, sind wir für Euch am Ziel. So ist unsere Arbeit: Wir brauchen Durchhaltevermögen, Hartnäckigkeit und Ausdauer – manchmal auch über Jahre. Der Großteil besteht aus Gesprächen, Gesprächen und weiteren Gesprächen, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Dafür braucht man gute Verhandler:innen und eine starke Organisation im Rücken. Nur dann schafft man es, sich durchzusetzen. Aber wenn wir dann einen solchen Erfolg für Euch alle feiern können, lohnt sich jede Mühe!
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