Zum Inhalt wechseln

GdP: Keine Änderung der Dienstvereinbarung wegen MKÜ Hannover

Die Dienstvereinbarung zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei wird bezüglich der Ausschreibung der Dienstposten für die MKÜ Hannover nicht geändert. Alle eingegangenen Bewerbungen für die MKÜ Hannover müssen ausgewertet und in einem transparenten Besetzungsverfahren miteinander abgeglichen werden. Soweit noch Bewerbungen wegen des - kurz vor Ausschreibungsende - verfügten Bewerbungsstopps ausstehen, sind sie in das Verfahren einzubeziehen. Bei der Bewerberauswahl sind die Verfahrensgrundsätze des Punktes II.1. der Dienstvereinbarung zu berücksichtigen. Danach haben Bewerber, die eine Anschlußverwendung benötigen, Priorität. Das hat der Bundespolizei-Hauptpersonalrat in seiner Sitzung vom 11.-14. August 2008 einstimmig beschlossen. "Änderungen der Dienstvereinbarungen müssen sich auf das absolut notwendige Maß beschränken und dort, wo sie gegebenenfalls notwendig sind, in offener Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei durchgeführt werden.  Der Prozess der personellen Umsetzung der Neuorganisation leidet ohnehin ganz erheblich an nicht vorhandener Führung und Verantwortung. Jede Veränderung der bekannt gemachten Rahmenbedingungen erhöht die Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei weiter", so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin. 
This link is for the Robots and should not be seen.